Amtsniederlegung Schriftwart Alexandra Vetter

Liebe Mitglieder,
wir möchten euch über die Amtsniederlegung von Alexandra Vetter informieren:

„Liebe Mitglieder,

hiermit möchte ich mich nach fast 10 Jahren Vereinstätigkeit verabschieden. Ich lege zum 31.12.2023 mein Amt nieder.
Es war eine schöne, aufregende und zugleich interessante Zeit.

Aber wie heißt es so schön?! Wenn es am schönsten ist solle man gehen.
Dies geschieht hiermit und gibt den Platz für ein motiviertes Mitglied frei, sich im engeren Vorstand als Schriftwart/in einzubringen und den Verein tatkräftig zu unterstützen.

Das Alltagsgeschäft wird von Lisa Windisch solange weitergeführt, bis jemand Neues gefunden ist.

Meldet euch also gerne zeitnah.

Eure Alexandra „

Informationen aus dem Vorstand

Liebe Mitglieder,

seit geraumer Zeit ist die Erkrankung Cystinurie bei sowohl unseren Züchtern und Deckrüdenbesitzern, als auch bei den „normalen“ ACD Besitzern und Liebhabern ein stark diskutiertes Thema. Zum jetzigen Zeitpunkt weist der (Zucht-)Bestand des ACD in Deutschland eine noch überschaubare Anzahl n sowohl Trägern der Krankheit, als auch an betroffenen Hunden auf.

Durch den Vorstand wurden viele Gespräche geführt, unter anderem auch mit den jeweilige Fachtierärzten, mit Veterinären,, mit Laboklin, dem VDH und auch mit Anwälten.

Bei der erblich bedingten Cystinurie beim Australian Cattle Dog handelt es sich um eine Erkrankung, der eine als dominant beschriebene genetische Variante zu Grunde liegt. Das bedeutet, dass bereits bei „einfacher“ Trägerschaft (heterozygoter Genotyp N/Cy) Veränderungen auf biochemischer Ebene vorliegen, die die Symptome einer Cystinurie auslösen können.

Die Erkrankung kann dabei in der Schwere so stark variieren, dass ein Besitzer den Hund von „symptomlos“ bis „fatal erkrankt“ erlebt. Die Erkrankung verursacht in ihren starken Formen erhebliche Schmerzen für den erkrankten Hund und nicht unerhebliche Einschränkungen für seinen Besitzer.

Bei der aktuellen Auslegung der Fälle im Hinblick auf §11b Tierschutzgesetz (Qualzucht) ist davon auszugehen, dass bereits Träger (N/Cy) als relevant und somit als Qualzucht eingestuft werden und sich für die Züchter daraus rechtliche Maßnahmen und Verbindlichkeiten ableiten lassen werden.

Der Vorstand sieht hier sowohl für die Gesundheit der Rasse, als auch für seine Züchter klaren Handlungsbedarf und hat daher in einem Eilbeschluss gemäß §20 der Satzung des Vereins folgende Änderungen der Zuchtordnung erlassen:

Mit sofortiger Wirkung ist die Zucht mit Trägern (N/Cy) und mit positiv (Cy/Cy) getesteten Hunden verboten. Für alle Verpaarungen gilt, dass BEIDE Elterntiere das DNA-Ergebnis (N/) vorweisen müssen. Der DNA Nachweis ist über das Labor Laboklin zu führen. Nachweise aus anderen Laboren bedürfen zur Anerkennung die Genehmigung der Zuchtleitung.

Verstöße gegen diesen Beschluss werden wir folgt geahndet:

Ergänzung der Finanzordnung zur Cystinurie unter Anhang A (Teil II) zur Finanzordnung
Gebühren für Verstöße gegen die Zuchtbestimmungen des Australian Cattle Dog Club Deutschland e.V.
Wurf mit nicht auf Cystinurie getesteten Elterntieren
B/C +2/O 500,00€
Ebenfalls zu ergänzen auf Seite 3 der im Anhang A (Teil II) zur Finanzordnung
Gebühren für Verstöße gegen die Zuchtbestimmungen des Australian Cattle Dog Club Deutschland e.V.
Neu:
C – für beide Eltern muss der Gentest auf Cystinurie nachgeholt werden, ist ein Elternteil N/Cy oder
Cy/Cy getestet, sind ausnahmslos alle Welpen über Laboklin zu testen. Bei Welpen die N/Cy oder
Cy/Cy getestet sind wird „Zuchtverbot“ in die Ahnentafel eingetragen
+2 – zusätzliche Zuchtsperre von 2 Jahren.

Der Beschluss wird auf der nächsten JHV im März 2024 zur Abstimmung den Mitgliedern vorgelegt.

Kostenlose Blutabnahme am Clubschau-Wochenende

Liebe Mitglieder,

um die Forschung weiter voran zu treiben und Züchter sowie Deckrüdenbesitzer zu unterstützen, haben wir uns dazu entschieden auf der diesjährigen Clubschau eine kostenlose Blutabnahme anzubieten. Für die Blutabnahme konnten wir Fr. Dr. med. vet. Sabine Helmes gewinnen – vielen Dank im voraus für den Einsatz!

DISH-Studie (9.09.2023)

Blutabnahme für die DISH-Studie der Uni Bern und zum Aufbau einer Biobank für zukünftige Forschungsprojekte erfolgt am 09.September 2023.

Bitte dazu folgende Unterlagen mitbringen:

  • ausgefülltes Formular (LINK)
  • Kopie der Ahnentafel
  • Übersendung des Röntgenbildes an die Uni Bern erfolgt eigenständig

Laboklin (10.09.2023)

Blutabnahme für den Gen-Test für Hunde, die die Zuchtzulassung anstreben erfolgt am 10.September 2023.

Bitte dazu folgende Unterlagen mitbringen:

Bitte beachten: Der ACDCD e.V. übernimmt jeweils den Versand der Blutproben zur Uni Bern bzw. zu Laboklin. Die Übersendung des Röntgenbilder für die DISH-Studie musst von jedem Hundehalter selbst übernommen werden.


Falls noch Fragen sind, gerne an den Vorstand wenden.

Nachuntersuchung Cystinurie

Vor einiger Zeit haben wir euch bereits darüber informiert, dass wir mit LABOKLIN in Gesprächen sind um hier einen ordentlichen Prozess zum Testen bzw. Nachtesten zu definieren.

Seit 1.07. ist im ACD-Paket von LABOKLIN der Test auf Cystinurie inkludiert. Dies haben wir bereits so in unserem Shop (DNA-Paket) aktualisiert.

Für diejenigen die bereits ihren Hund mit dem DNA-Paket über den Verein ausgewertet haben, besteht nun die Möglichkeit unter https://acdcd.de/zucht/nachuntersuchung-auf-cystinurie/ eine Nachuntersuchung der bereits eingeschickten Blutproben zu beantragen. Dies ist bis zum 10. November 2023 (wurde erneut verlängert) für eine geringe Gebühr von 37,50€ möglich.

Bei Rückfragen gerne an zuchtleitung@acdcd.de wenden.

Euer Vorstand

Cystinurie – Gen-Test

Liebe Cattle-Dog-Gemeinde,

Wir möchten euch für das Thema <<CYSTINURIE>> sensibilisieren. Die Cystinurie ist eine autosomal-dominant vererbte, renal-tubuläre Transportstörung der dibasischen Aminosäuren Ornithin, Arginin, Lysin, sowie von Cystin, deren klinische Komplikation die frühzeitige Bildung von Nierensteinen (Cystinsteinen) ist.

Es gibt hierfür bereits einen Gentest bei Laboklin. Wir sind aktuell mit Laboklin in Gesprächen um geeignete Pakete zum (Nach-)Testen unserer Zuchthunde zusammenzustellen.

Natürlich halten wir euch hier auf dem Laufenden!

Bei Fragen gerne an unsere Zuchtleitung (zuchtleitung@acdcd.de) wenden.

Euer Vorstand

Information Versand Onlineshop

Wir möchten euch darüber informieren, dass es aktuell zu Verzögerungen beim Versand bzw. Bestellen von Artikeln aus unserem Onlineshop kommen kann.

Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Bei Rückfragen gerne an den Vorstand wenden.

Viele Grüße,

der Vorstand

Informationen zur Zuchtzulassung

Liebe Züchter/innen,
da Ausstellungen wieder wie gewohnt stattfinden, ist ab dem 01.03.23 für die Zuchtzulassung wieder die Schaubewertung, wie in unserer Zuchtordnung vermerkt, mindestens aus der Zwischenklasse, zu erbringen. Formwertnoten die vor dem 01.03.23 bereits auf einer Inventarisierung erlangt wurden, dürfen weiterhin für die Zuchtzulassung eingebracht werden.
Sollten sich Fragen dahingehend ergeben, meldet euch gerne bei unserer Zuchtleitung Sabine Döll

euer Vorstand

Mit der Bitte um Teilnahme

Liebe Mitglieder,

wir möchten euch bitten dieses Forschungsprojekt zum Thema „Hüftgelenksdysplasie“ zu beachten und wenn möglich daran teilzunehmen. Benötigt wird dafür lediglich eine Blutprobe eures Hundes.

Alle Informationen zu diesem Forschungsprojekt findet ihr hier: Hüftgelenkdysplasie – TiHo Hannover (tiho-hannover.de)

Danke, euer Vorstand