Es werden nur komplett ausgefüllte Mantelbögen „Antrag auf Eintragung ins Zuchtbuch“ angenommen.
Leider kommt es vor, dass die Seite „Abstammung“ nicht ausgefüllt wird und nur eine Ahnentafelkopie dazugelegt wird.
Rücksendung erfolgt daraufhin auf Kosten des Züchters.
Bei der Wurfabnahme sind Wurfabnahmeschein vom VDH und der Hörtest ausreichend.
Der Wurfabnahmeschein vom Verein ist überflüssig.
Vielen Dank,
eure Zuchtleitung