Mitteilung an die Mitglieder des ACDCD e.V.

Im Rahmen der vergangenen Jahreshauptversammlung 2024 wurde festgestellt, dass Diskrepanzen zwischen den beschlossenen, in die Satzung übernommenen und beim Registergericht eingetragenen Anträgen bestehen. Da diese Differenzen während der Versammlung nicht abschließend geklärt werden konnten, wurde dies nachträglich detailliert untersucht.

Hierbei wurden alle seit Amtseintritt von Frau Hoffmann und Frau Windisch gefassten Beschlüsse mit den eingetragenen Satzungen und dem aktuellen Registergerichtseintrag abgeglichen. Wie in der beigefügten PDF-Datei ersichtlich, gab es Fälle, in denen Änderungen zwar beschlossen, aber nicht ordnungsgemäß in die Satzung übernommen wurden. Ebenso wurden vereinzelt abgelehnte Anträge dennoch vom Registergericht eingetragen.

Zusammenfassung_Anträge_JHV_ACDCD2024

Um eine einheitliche und korrekte Grundlage zu schaffen, sollen alle Satzungen bis einschließlich JHV 2024 vollständig aktualisiert und in seiner Gesamtheit beim Registergericht eingetragen werden.

Diese Vorgehensweise wurde bereits anwaltlich geprüft, um die rechtliche Korrektheit sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand des ACDCD e.V.