Information

Da immer wieder mal die Frage aufkommt, bis zu welchem Alter einen Hündin belegt werden darf, hier eine kurze Erklärung zu unserer Zuchtordnung bezüglich des Zuchtalters von Hündinnen:

gemäß der aktuell gültigen Zuchtordnung des ACDCD e.V. § 4.1.2. dürfen Hündinnen zur Zeit der Verpaarung nicht älter als 8 Jahre sein, das heißt, eine Hündin dürfte letztmalig am Tag vor Ihrem 8. Geburtstag gedeckt werden. Daneben sind natürlich alle weiteren Voraussetzungen und Regelungen der Zuchtordnung einzuhalten.

Bei Rückfragen gerne jederzeit an die Zuchtleitung wenden.

euer Vorstand